Über die Steintreppe (Terrazzobelag) im Flur gelangt man ins Dachgeschoss mit vier weiteren (Durchgangs-) Zimmern, die ebenfalls als Wohnraum zur Nutzung zur Verfügung stehen. Außerdem ist noch ein circa 9 m² großer Raum (mit WC) vorhanden, der zu einem Bad umgebaut werden könnte. Der Keller umfasst insgesamt vier Räume. Hier kann man z.B. einen Vorratsraum, eine Werkstatt, aber auch einen Hobbyraum einrichten. Vom Keller aus gelangt man auch in die Garage, die Platz für einen PKW bietet. Das gepflegte Grundstück wird durch eine Hecke eingefriedet und bietet genügend Platz für verschiedene Freizeitaktivitäten. Hier hat die Schaukel und der Sandkasten für die Kinder ebenso Platz, wie ein kleiner Nutzgarten und die Grillecke.
Hasborn, im nördlichen Saarland gelegen, gehört zur Gemeinde Tholey im Landkreis St. Wendel.
Der Ort, eingebettet in hügelige Landschaft und umgeben von Wäldern, ist Teil des Naturparks Saar-Hunsrück. Der für dieses Gebiet prägende Schaumberg (568,2 m), auch bezeichnet als "Hausberg des Saarlandes", liegt nur wenige Kilometer von Hasborn entfernt und ist ein beliebtes Ausflugsziel. Viele (barrierefreie) Rundwege, mit herrlichen Panoramablicken, laden zum Wandern in vielfältigem Reizklima ein. Restaurants und Biergärten bieten vielfältige Einkehrmöglichkeiten.
Fernab vom Trubel liegt hier die Natur spruchwörtlich vor der Haustür.
Durch die gute Infrastruktur ist Hasborn ein interessanter Standort:
Dinge des täglichen Bedarfs bekommt man im ansässigen Einkaufsmarkt, der Bäckerei und anderen Geschäften wie etwa der Apotheke und dem EP-Elektronik Laden.
Eine Grundschule, Kindergarten, Altenheim, sowie verschiedene Ärzte sind ebenfalls ansässig.
Die Eingliederung in das Naherholungsgebiet zwischen dem Schaumberg und dem Bostalsee, die zahlreichen Kultur- und Freizeitangebote sowie ansässige Vereine machen Hasborn zu einem lebendigen und lebenswerten Ort.
Durch die ca. 1,5 km entfernte Verkehrsanbindung an die Autobahn A1 (Trier-Saarbrücken) und das gut ausgebaute Verkehrsnetz sind schnelle Verbindungen auch zu Arbeitsstätten außerhalb der Gemeinde garantiert.